Organisation
Alle Organe der BFS werden in reglmäßigen Abständen von der jährlich stattfindenden Versammlung der Mannschaftsleiter gewählt. Insofern ist diese das übergeordnete Kontrollorgan für alle hirarchischen Positionen innerhalb der BFS. Jede Mannschaft hat hier die Möglichkeit, über einen Vertreter eigene Anträge einzubringen und über eingebrachte Anträge abzustimmen. Es gibt zwar keine Verpflichtung zur Teilnahme, da die Beschlüsse allerdings für alle Mannschaften bindend sind, sollte es im Interesse jeder Mannschaft liegen, einen Vertreter zu stellen.
Betrachtet man die BFS als abgeschlossene Einheit, so ist die hirarchische Spitze der gewählten Vertreter der jeweilige BFS-Wart. Er, bzw. aktuell sie, vertritt die BFS gegnüber den übergeordneten Verbänden und legt diesen ggf. Rechenschaft ab.
Die praktische Organisation des Spielbetriebs übernimmt der Spielausschuss. Er erstellt vor Beginn einer Spielzeit die Rahmenspielpläne. Während einer Spielzeit tritt der Spielausschuss als Schlichter bei allen Problemen auf, die nicht zwischen den Mannschaften untereinander oder mit dem jeweiligen Staffelleiter geklärt werden können.
Nach der Saison wird darüber diskutiert, was besser hätte laufen können und wie aufgetretene Probleme in folgenden Spielzeiten vermieden werden können.
Unmittelbarer Ansprechpartner aller Mannschaften während der Saison ist der jeweilige Staffelleiter. Er prüft die Spielberechtigung der eingesetzten Spieler, die Zulässigkeit der Rahmenbedingungen, stellt die offiziellen Tabellen bereit und und und...
Also bei allen Fragen bzw. Unstimmigkeiten, die nicht zufriedenstellend gelöst werden können, gilt die folgende Reihenfolge der Ansprechpartner:
1. Mannschaftsleiter untereinander
2. Staffelleiter
3. Spielausschuss
4. BFS-Wart
5. DVV-Gremien
Der Spielausschuss ist in der Regel bemüht, eine pragmatische Lösung zu finden, die möglichst von allen akzeptiert werden kann. Das ist nicht immer zur Zufriedenheit Aller möglich. Die Eskalation eines Problems über den Spielausschuss hinaus ist allerdings bislang ein absoluter Ausnahmefall. Bislang gab es noch keinen Fall, in dem eine getroffene Entscheidung von einer höheren Instanz überstimmt wurde. Das dokumentiert zwar nicht die Unfehlbarkeit der Entscheidungen, es zeigt aber, dass hier nicht leichtfertig mit den Problemen der Mannschaften umgegangen wird.

